Artikel 8 – Versammlungsfreiheit
Wird geladen
Verfassungsrecht

Artikel 8 – Versammlungsfreiheit

Aktualisiert am 05.07.2026

Sprache des ArtikelsDeutsch
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Mehr in dieser Kategorie(5)